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Bunte Luftblasen

Über die Heiligkeit von Maria Magdalena wird oft debattiert.

Im Jahr 591 bezeichnete Papst Gregor I. sie als die anonyme Sünderin, die Jesus im Lukasevangelium die Füße wusch.

Vor allem in der Popkultur wird sie oft als Liebhaberin Jesu dargestellt.

In Anbetracht all dieser Debatten und Theorien, setzte Papst Franziskus ein wichtiges Zeichen,

2016 hob der Papst die Bedeutung der Jüngerin hervor und Maria Magdalena mit den restlichen Aposteln der Kirche gleichsetzte.

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NEUES JERUSCHALEM

STADT DER FREIHEIT - STADT GOTTES - STADT DES FRIEDENS

ZENTRUM DER NEUEN WELTORDNUNG

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DIE INSTITUTIONELLEN REGIERUNGSREPRÄSENTANZEN DER NEUEN WELTORDNUNG

 

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PAPSTANREISE WINTER 2024 

Als Gang nach Canossa bezeichnet man den Bitt- und Bußgang des römisch-deutschen Königs Heinrich IV. von Dezember 1076 bis Januar 1077 zu Papst Gregor VII. zur Burg Canossa, wo dieser sich als Gast der Markgräfin Mathilde von Tuszien aufhielt. Dies war notwendig geworden, nachdem Heinrich IV. im Zuge seiner Auseinandersetzung mit dem Papst exkommuniziert worden war. Gemäß zeitgenössischen Quellen soll der König drei Tage lang vor den Toren der Burg um die Wiederaufnahme in die Kirche gefleht haben. Schließlich gewährte ihm der Papst Einlass und erteilte ihm die Absolution.

 

Der Bußgang war ein Höhepunkt eines Streits zwischen dem Römischen Königtum und dem Papsttum um das Verhältnis von weltlicher und geistlicher Macht und um die Rolle der Reichskirche.

 

In der späteren Geschichtsschreibung gab und gibt es eine Tendenz zur Überhöhung der Ereignisse, während die Zeitgenossen dem Bußgang im Vergleich zur vorangegangenen Bannung des Königs eher geringe Bedeutung beimaßen.

 

Im heutigen Sprachgebrauch wird ein als erniedrigend empfundener Bittgang im übertragenen Sinn als „Gang nach Canossa“ oder „Canossagang“ bezeichnet.

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Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches nach Art.146 GG 2025

Griechische Verfassung

Grundbaustein

Die Verfassung von Griechenland (griechisch Σύνταγμα της Ελλάδας Syndagma tis Elladas) wurde von der Fünften Verfassungsändernden Parlamentsversammlung beschlossen und trat 1975 in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach überarbeitet (1986, 2001, 2008 und 2019).

Die Verfassungsgeschichte von Griechenland geht zurück auf den griechischen Unabhängigkeitskrieg (1821–1829), während dessen die ersten drei revolutionären griechischen Verfassungen verabschiedet wurden.

Im Januar 1822 proklamierte eine seit 15. Dezember 1821 in Epidauros tagende aus 67 Mitgliedern bestehende Nationalversammlung die Unabhängigkeit Griechenlands und verabschiedete eine provisorische Verfassung.

 

Politische Kämpfe führten im März 1823 zum Zusammentreten einer neuen Nationalversammlung in Astros, die die Verfassung modifizierte.

Noch bevor Griechenland in wechselhaften Kämpfen endgültig seine Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich erlangt hatte, war 1826 eine dritte Nationalversammlung wieder in Epidauros zusammengekommen, eine vierte aufgrund politischer Differenzen zunächst getrennt in Ägina und Kastri (heute Ermioni), bevor sie sich Anfang April 1827 in Trizina (damals noch Damalas) vereinigte.

 

Die Nationalversammlung verabschiedete auf der Grundlage der Verfassung von Epidauros eine endgültige Verfassung für Griechenland.

 

Der gewählte Regent (κυβερνητής) Ioannis Kapodistrias regierte jedoch faktisch diktatorisch weitgehend an der Verfassung vorbei; dies wurde von der im Juli 1829 zusammengetretenen weiteren Nationalversammlung in Argos durch Modifikation der Verfassung bestätigt.

Die seit September 1831 in Argos tagende neue Nationalversammlung wählte am 17. März 1832 den Prinzen Otto von Bayern, den zweitgeborenen Sohn König Ludwigs I. von Bayern als König Otto I. (griechisch Όθων) zum Von Gottes Gnaden, König von Griechenland.

 

Griechenland wurde Monarchie und blieb es bis 1974. Otto übte die Regierungsgeschäfte nach Art eines absoluten Monarchen aus, bis Soldaten und Bürger am 3. September 1843 revoltierten.

 

Otto akzeptierte alle ihre Forderungen, darunter die nach einer Verfassung.

 

Die Verfassung vom 2. März 1844 enthielt ein Zweikammersystem.

Am 21. Oktober 1864 beschloss das Zweite Verfassungsändernde Parlament der Griechen eine neue Verfassung; sie trat am 16. November 1864 mit der Vereidigung des Königs (Georg I. (Griechenland) in Kraft.

 

Sie enthielt ein Einkammersystem (die Kammer hieß boule).

 

Für einfache Gesetze wurde das übliche absolute Vetorecht des Königs bestätigt, aber für Verfassungsrevisionen genügte der qualifizierte Beschluss der Kammer; der König hatte hier kein Zustimmungs- oder Vetorecht. Die Kammer konnte allerdings keine grundsätzlichen Änderungen an der Verfassung vornehmen, d. h. eine Totalrevision war verboten.

 

1874 wurde die Regel eingeführt, dass der König stets den Führer der stärksten Fraktion in der Kammer zum Ministerpräsidenten ernennt (parlamentarische Monarchie).

 

Die Verfassung von 1911 war faktisch nur eine große Teilrevision der Verfassung von 1864.

Die aktuelle Verfassung von 1975 (mit den Änderungen von 1986, 2001, und 2008) ist die letzte in einer Reihe von Verfassungen, die (mit Ausnahme der Verfassungen von 1968 und 1973 während der griechischen Militärdiktatur) demokratisch beschlossen wurden.

 

Die Verfassung ist formal eine große Revision der Verfassung von 1952; sie enthält tiefgreifende Änderungen. Insbesondere wurde die Staatsform der „gekrönten Demokratie“ durch die der „parlamentarischen Demokratie“ ersetzt, nachdem die Monarchie in einer Volksabstimmung am 8. Dezember abgeschafft worden war.

 

Nach der siebenjährigen Militärherrschaft wurden die Grundrechte detailliert formuliert.

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